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   VGH Bayern, 17.04.2018 - 6 CE 18.468   

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https://dejure.org/2018,10914
VGH Bayern, 17.04.2018 - 6 CE 18.468 (https://dejure.org/2018,10914)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.04.2018 - 6 CE 18.468 (https://dejure.org/2018,10914)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. April 2018 - 6 CE 18.468 (https://dejure.org/2018,10914)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1 S. 2; GG Art. 3 Abs. 1; BPolLV § 16
    Kein Anspruch auf Zulassung zum Auswahlverfahren für Laufbahnaufstieg vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines als Elektroniker tätigen Polizeihauptmeisters auf Zulassung zum Auswahlverfahren für den Laufbahnaufstieg vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Zulassung zum Auswahlverfahren für Laufbahnaufstieg vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 Abs. 1 S. 2; BPolLV § 16
    Anspruch eines als Elektroniker tätigen Polizeihauptmeisters auf Zulassung zum Auswahlverfahren für den Laufbahnaufstieg vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 25.01.2018 - 1 B 1786/17

    Zulässigkeit einer an die Diensterfahrung anknüpfenden Beschränkung des

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2018 - 6 CE 18.468
    Damit war das Auswahlverfahren bereits vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts am 5. Februar 2018 und erst recht vor dem Eingang der Beschwerde des Antragstellers beim Verwaltungsgerichtshof am 23. Februar 2018 abgeschlossen (vgl. auch HessVGH, B.v. 25.1.2018 - 1 B 1786/17 - juris Rn. 11).

    Angesichts dessen kann dahinstehen, ob dem Antragsteller ein Anordnungsanspruch auf einstweilige Teilhabe am Auswahlverfahren für den Aufstieg in den gehobenen Dienst der Bundespolizei zugestanden hätte (vgl. hierzu HessVGH, B.v. 25.1.2018 - 1 B 1786/17 - juris; OVG NW, B.v. 5.10.2017 - 1 B 1139/17 - juris).

    Da es sich faktisch um ein auf die Vorwegnahme der Hauptsache zielendes Begehren handelt, war der Streitwert nicht zu reduzieren (HessVGH, B.v. 25.1.2018 - 1 B 1786/17 - juris Rn. 28; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.12.2016 - 6 CE 16.2402 - Rn. 18; B.v. 12.12.2016 - 6 CE 16.2250 - juris Rn. 21).

  • VG Bayreuth, 05.02.2018 - B 5 E 18.46

    Kein Anspruch auf Zulassung zum Auswahlverfahren für Laufbahnaufstieg vom

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2018 - 6 CE 18.468
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 5. Februar 2018 - B 5 E 18.46 - wird zurückgewiesen.

    Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 5. Februar 2018 - B 5 E 18.46 - wird der Streitwert für beide Instanzen auf je 5.000 EUR festgesetzt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2017 - 1 B 1139/17

    Zulassung eines Bewerbers zum Auswahlverfahren für die Zulassung zum verkürzten

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2018 - 6 CE 18.468
    Angesichts dessen kann dahinstehen, ob dem Antragsteller ein Anordnungsanspruch auf einstweilige Teilhabe am Auswahlverfahren für den Aufstieg in den gehobenen Dienst der Bundespolizei zugestanden hätte (vgl. hierzu HessVGH, B.v. 25.1.2018 - 1 B 1786/17 - juris; OVG NW, B.v. 5.10.2017 - 1 B 1139/17 - juris).
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 6 CE 16.2250

    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei Nichteignung aus

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2018 - 6 CE 18.468
    Da es sich faktisch um ein auf die Vorwegnahme der Hauptsache zielendes Begehren handelt, war der Streitwert nicht zu reduzieren (HessVGH, B.v. 25.1.2018 - 1 B 1786/17 - juris Rn. 28; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.12.2016 - 6 CE 16.2402 - Rn. 18; B.v. 12.12.2016 - 6 CE 16.2250 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 6 CE 16.2402

    Erfolglose Beschwerde im Zusammenhang mit der Auswahlentscheidung bzgl. der

    Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2018 - 6 CE 18.468
    Da es sich faktisch um ein auf die Vorwegnahme der Hauptsache zielendes Begehren handelt, war der Streitwert nicht zu reduzieren (HessVGH, B.v. 25.1.2018 - 1 B 1786/17 - juris Rn. 28; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.12.2016 - 6 CE 16.2402 - Rn. 18; B.v. 12.12.2016 - 6 CE 16.2250 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 30.04.2020 - 6 CE 20.943

    Verschiebung des Erholungsurlaubs eines Bundespolizisten wegen der Beschränkungen

    Beides ist von dem Antragsteller nach § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 920 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen (BayVGH, B.v. 17.4.2018 - 6 CE 18.468 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 30.04.2020 - 6 CE 20.909

    Verschiebung des Erholungsurlaubs einer Bundespolizistin wegen der Beschränkungen

    Beides ist von der Antragstellerin nach § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 920 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen (BayVGH, B.v. 17.4.2018 - 6 CE 18.468 - juris Rn. 10).
  • VG Regensburg, 03.03.2022 - RO 5 E 22.256

    Im Eilrechtsschutzverfahren kann die vorläufige Feststellung begehrt werden, dass

    Beides ist vom Antragsteller nach § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 920 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen (BayVGH, B.v. 8.2.2022 - 6 CE 21.1985 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 17.4.2018 - 6 CE 18.468 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 08.02.2022 - 6 CE 21.1985

    Ruhendstellung des Ehrenamts "Ansprechpartner Sucht" während

    Beides ist von der Antragstellerin nach § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 920 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen (BayVGH, B.v. 17.4.2018 - 6 CE 18.468 - juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2018 - 10 S 27.18

    Einbeziehung in das Auswahlverfahren für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen

    Soweit die Antragsgegnerin vorbringt, es sei ihr durch "Zeitablauf" - das Auswahlverfahren für die "Ausbildungstranche" 2018 für das Sonderverfahren habe im Zeitraum vom 8. Januar 2018 bis zum 2. Februar 2018 stattgefunden - nicht mehr zumutbar, die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts umzusetzen (vgl. in diese Richtung auch BayVGH, Beschluss vom 17. April 2018 - 6 CE 18.468 -, juris Rn. 11), setzt sie sich nicht den Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO entsprechend mit den tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts auseinander.
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